Mein Name ist Arlette Forstmeier und ich bin staatlich geprüfte, öffentlich bestellte und beeidigte
Fachübersetzerin und Dolmetscherin für die deutsche und französische Sprache.
Bei meiner freiberuflichen Tätigkeit dreht sich alles um Sprache.
Neben dem Übersetzen und Dolmetschen gehören auch das Schreiben und Unterrichten zu meinem Beruf.
Mein Business-Name „Tradette” setzt sich aus dem französischen Wort „traduction” (Übersetzung) und meinem Vornamen „Arlette” zusammen und steht für die Grundbedeutung des Wortes „Übersetzung”,
das im „Umwandeln” und „Übertragen” seine Wurzeln hat.
Zudem bin ich bei der Industrie- und Handelskammer Regensburg für Oberpfalz/Kelheim als Prüferin im Bereich Sprachen tätig.
Staatlich geprüfte, öffentlich bestellte und beeidigte technische Übersetzerin und Dolmetscherin
für die deutsche und französische Sprache sowie für die Zweitsprache Englisch
Institut für Fremdsprachen und Auslandskunde bei der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg,
www.ifa.uni-erlangen.de
Aktive Prüferin bei der Industrie- und Handelskammer Regensburg im Bereich Sprachen
IHNEN FEHLEN DIE WORTE?
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allgemeine und beglaubigte Übersetzungen & technische und juristische Fachübersetzungen aus dem Französischen ins Deutsche und aus dem Deutschen ins Französische
z. B. Pressemitteilungen, Anleitungen, Sicherheitsdatenblätter, Kataloge, Broschüren, Grafiken, Schulungsunterlagen, Webseiten, Patentansprüche, Software, Unterlagen für Behörden, Verträge, Urkunden
Übersetzungen ins Französische: nachträgliches Korrekturlesen meiner Übersetzung durch einen Muttersprachler
Der Beruf des Übersetzers ist sehr vielfältig.
Es geht bei unserem Beruf nicht darum, Wörter blind aus der einen in die andere Sprache zu übersetzen, sondern vielmehr darum, den Inhalt des Textes zu analysieren, zu verstehen und sinngemäß zu übertragen. Aus diesem Grund ist eine Spezialisierung auf persönliche Fachgebiete unerlässlich. Solche Fachgebiete entstehen oft durch Zufall, zum Beispiel aufgrund der Marktnachfrage oder auch aus eigenem Interesse.
Meine fachbezogenen Kenntnisse beziehen sich auf die folgenden Bereiche:
insbesondere Umwelttechnik und Umwelttechnologie, Energiewende und erneuerbare Energien wie Bioenergie, Geothermie, Wasserkraft, Meeresenergie, Sonnenenergie und Windenergie, Elektrotechnik, Elektronik, Kraftfahrzeugtechnik, Arbeitsschutz, Informatik, Datenschutz und IT-Sicherheit
insbesondere Biologie (Botanik und Zoologie), Biodiversität, Umweltschutz, Nachhaltigkeit, Ökosysteme, Abfallwirtschaft und Recycling, (biologische) Landwirtschaft, Permakultur etc.
insbesondere Verträge (Immobilienkaufverträge, Firmenübernahmeregelungen, Erbverträge etc.), Urkunden (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden, Scheidungsurteile, Abschlussurkunden etc.), Berichte und Geschäftskorrespondenz
Ausschlaggebend für die Berechnung des Preises sind die Textart, das Fachgebiet des Textes, der Schwierigkeitsgrad, die gewünschte Sprachkombination, das Auftragsvolumen, die Deadline und das Dateiformat. Die Abrechnung erfolgt nach Wörtern oder Normzeilen (55 Anschläge). Der Mindestauftragswert beträgt 35 € zuzüglich 19 % Umsatzsteuer.
Verhandlungsdolmetschen, Vortragsdolmetschen und Simultandolmetschen vom Deutschen ins Französische und vom Französischen ins Deutsche
z. B. Werksführungen, Maschinenschulungen, Präsentationen, Meetings, Besprechungen, Verkostungen, Verhandlungen, Vertragsabschlüsse
z. B. auf Messen, in der Produktion, in Reinräumen, vor Gericht, auf Baustellen, in Büros, bei Notaren, in Backstuben und Champagnerkellereien
Der Beruf des Dolmetschers erfordert eine gewisse Flexibilität.
Auch nach tagelanger Vorbereitung kommt es vor, dass beim Dolmetschtermin plötzlich unbekannte und sehr komplexe Themenfelder angesprochen oder spontan Witze erzählt werden. Beim Dolmetschen reicht es nicht, Wörter blind aus der einen in die andere Sprache zu übertragen. Der Inhalt des Gesagten muss innerhalb von Sekunden analysiert, verstanden und sinngemäß übertragen werden. Manchmal soll die Zielperson auch einfach nur zum Lachen oder Staunen gebracht werden.
Durch eine Spezialisierung auf persönliche Fachgebiete lässt sich bei der Vorbereitung viel Zeit sparen. Solche Fachgebiete entstehen oft durch Zufall, zum Beispiel aufgrund der Marktnachfrage oder auch aus eigenem Interesse.
Meine fachbezogenen Kenntnisse beziehen sich auf die folgenden Bereiche:
insbesondere Umwelttechnik und Umwelttechnologie, Energiewende und erneuerbare Energien wie Bioenergie, Geothermie, Wasserkraft, Meeresenergie, Sonnenenergie und Windenergie, Elektrotechnik, Elektronik, Kraftfahrzeugtechnik, Arbeitsschutz, Informatik, Datenschutz und IT-Sicherheit
insbesondere Biologie (Botanik und Zoologie), Biodiversität, Umweltschutz, Nachhaltigkeit, Ökosysteme, Abfallwirtschaft und Recycling, (biologische) Landwirtschaft, Permakultur etc.
insbesondere Verträge (Immobilienkaufverträge, Firmenübernahmeregelungen, Erbverträge etc.), Urkunden (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Sterbeurkunden, Scheidungsurteile, Abschlussurkunden etc.), Berichte und Geschäftskorrespondenz
Die Berechnung des Preises meiner Dolmetsch-Dienstleistung hängt ab von der Art des Dolmetschens, der Fachrichtung, dem Einsatzort, dem Schwierigkeitsgrad und der gewünschten Sprachkombination. Die Abrechnung erfolgt nach Stunden- oder Tagessätzen. Der Mindestauftragswert beträgt 100 € zuzüglich 19 % Umsatzsteuer.
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Wie sagt man so schön: WIESO, WESHALB, WARUM – WER NICHT FRAGT, BLEIBT DUMM.
Übersetzen erfolgt schriftlich und Dolmetschen mündlich.
Theoretisch muss ein Übersetzer nicht sprechen und ein Dolmetscher nicht schreiben.
Achtung: Eine öffentlich bestellte und beeidigte Dolmetscherin ist zugleich auch berechtigt, Urkunden zu übersetzen und zu beglaubigen. Im Dolmetschergesetz des Freistaates Bayern wird dies unter dem Begriff Dolmetschen zusammengefasst. Umgekehrt ist eine öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin allerdings nicht als Dolmetscherin beeidigt worden!
Nein, das kann definitiv nicht jeder. Es reicht nicht aus, der oder die Klassenbeste in Englisch gewesen oder zweisprachig aufgewachsen zu sein. Ich kann sehr guten Apfelkuchen backen und bin deshalb noch lange kein Bäcker! Übersetzen und Dolmetschen ist eine Wissenschaft für sich. Ein hohes Sprachniveau in der Ausgangs- und Zielsprache ist unerlässlich, aber hinzu kommen noch viele weitere Faktoren. Probieren Sie es aus! Übersetzen Sie doch zum Spaß einen Artikel aus Ihrer Lieblingszeitung. Sie werden schon bald merken, dass niemand einen Text so genau liest wie ein Übersetzer. Wüssten Sie spontan, wie verzwickte Satzkonstruktionen aufgelöst werden können? Beherrschen Sie die deutschen Kommaregeln und auch die Ihrer gewählten Fremdsprache? Wie sieht es mit Fremdwörtern und der Allgemeinbildung aus? Jede noch so kleine Lücke heißt für einen Übersetzer: Recherchieren. Recherchieren ist Zeit. Zeit ist Geld. Das Gleiche gilt für das Dolmetschen. Probieren Sie es aus! Merken Sie sich spontan, was Ihnen beispielsweise Ihr Partner als Nächstes erzählt und übertragen Sie es mündlich in Ihre gewählte Fremdsprache. Selbstverständlich können Sie dabei nicht im Wörterbuch Vokabeln nachschlagen. Und auch hier gilt: Niemand hört so genau zu wie ein Dolmetscher.
Eine so genannte Normzeile besteht aus 55 Anschlägen. Jedes Zeichen steht für einen Anschlag, auch ein Leerzeichen! Das deutsche Wort Grundstücksverkehrsgenehmigungszuständigkeitsübertragungsverordnung (Duden) besteht aus stolzen 67 Buchstaben. Dafür kann ich nun ein einzelnes Wort berechnen oder ungefähr 1,25 Normzeilen, denn seien wir mal ehrlich: Es ist kein Zuckerschlecken, solche deutschen Wortschöpfungen in eine andere Sprache zu übertragen!
Eine „beglaubigte“ oder besser „bestätigte“ Übersetzung einer öffentlichen Urkunde bzw. einer Privaturkunde kann nur von Übersetzern ausgestellt werden, die vom zuständigen Landgericht beeidigt wurden. Dieses „Beeidigen“ wird von Bundesland zu Bundesland anders genannt, aber es gibt eine große Gemeinsamkeit: Nur „studierte“ Übersetzer bzw. Dolmetscher erhalten die Lizenz zum Stempeln. Da die Berufsbezeichnung Übersetzer bzw. Dolmetscher nicht geschützt ist und sich daher jeder so nennen kann, ist das Beeidigen ein eindeutiges Aushängeschild für ein erfolgreich abgeschlossenes Übersetzer- bzw. Dolmetscherstudium.
Das ist so, als würden Sie alle Zutaten für einen Kuchen in Ihren vorgeheizten Backofen stellen. Der Ofen wird backen, aber er wird Ihre Zutaten nicht zu einem Kuchenteig verarbeiten. Sie müssen schon nachhelfen, damit das was wird. Die Welt der Computer ist spannend, dagegen kann ich nichts sagen. Aber es handelt sich hier um eine künstliche Intelligenz, die bei Übersetzungen nicht an einen menschlichen Übersetzer heranreicht. Im Endeffekt spuckt Ihnen ein solches Übersetzungsprogramm Wörter aus, die vorher irgendwo eingepflegt wurden - und zwar von einem Menschen. Dann kombiniert es die Wörter und sucht sich ähnliche Beispiele. Wie sieht es mit Satzbau und Syntax aus? Fehlanzeige! Gibt es keine passenden Wortbeispiele, ist das Programm überfordert. Es schlägt Ihnen entweder nichts oder gleich eine ganze Liste vor. Am Ende müssen Sie dann die beste Lösung finden und dafür Ihr Gehirn anschalten - genauso wie Sie den Kuchenteig selbst zubereiten müssen.
CAT steht für Computer Aided Translation und sollte nicht mit den oben genannten Übersetzungsprogrammen verwechselt werden. Ein solches Programm, wie beispielsweise Trados von SDL, assistiert uns Übersetzern bzw. Projektmanagern bei der Arbeit. Wir füttern es mit allem, was wir wissen und was wir bereits übersetzt haben. Bei neuen Übersetzungen erkennt es im Glücksfall Übereinstimmungen mit der Datenbank und macht uns darauf aufmerksam.
Wenn Sie einen beeidigten Übersetzer bzw. Dolmetscher suchen, können Sie zunächst in der kostenlosen Übersetzer- und Dolmetscherdatenbank der Landesjustizverwaltungen (http://www.justiz-dolmetscher.de/suche.jsp) nachsehen. Sie können dort nach Namen, Sprachen und Gerichten filtern oder bequem nur Ergebnisse aus Ihrem direkten Umkreis anzeigen lassen. Des Weiteren ist auch die kostenlose Datenbank des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer (http://suche.bdue.de/) sehr praktisch. Hier können Sie zusätzlich ein Fachgebiet (z. B. Maschinenbau) und weitere Details auswählen. Eine Umkreissuche ist auch möglich. Sie bevorzugen eine persönliche Empfehlung? Kontaktieren Sie mich. Ich habe ein großes Netzwerk und empfehle Ihnen gerne einen passenden Kollegen.
Nein. Ich habe Kollegen, die nur übersetzen oder nur dolmetschen. Es handelt sich hier um zwei ähnliche und trotzdem sehr unterschiedliche Berufe. Der Übersetzer überträgt schriftlich und der Dolmetscher überträgt mündlich. Dem einen Kollegen liegt das Schriftliche mehr, dem anderen Kollegen vielleicht das Mündliche. Ich arbeite als Übersetzerin und Dolmetscherin, da ich auch beide Berufe studiert habe.
Nicht direkt. Übersetzungsbüros oder -agenturen vermitteln in erster Linie Übersetzer und Dolmetscher an Kunden aus der ganzen Welt. Ich hingegen übersetze und dolmetsche selbst und vermittle nur auf Anfrage Übersetzer bzw. Dolmetscher mit anderen Sprachkombinationen oder Fachgebieten. Es kommt zum Beispiel vor, dass meine eigenen Kunden ein Dokument in mehrere Sprachen übersetzen lassen möchten, aber noch keine Kontakte zu Übersetzern für Russisch, Spanisch oder Italienisch haben. Da ich ein großes Netzwerk habe, empfehle ich in solchen Fällen gerne zuverlässige Kollegen. Auch bei Dolmetschanfragen, die im Gegensatz zum ortsunabhängigen Übersetzen oft an eine Stadt oder Region gebunden sind, kann ich meistens geeignete Kollegen empfehlen.
Neben dem Übersetzen und Dolmetschen unterrichte ich auch Kinder, Jugendliche und Erwachsene in den Sprachen Deutsch, Englisch und Französisch. Ich freue mich immer sehr, wenn ich mit meinem Wissen weiterhelfen kann. Angefangen habe ich damit, als ich selbst noch zur Schule ging. Da mich mein Hauptjob, also das Übersetzen und Dolmetschen, zeitlich sehr einnimmt, kann ich nur in meiner Freizeit unterrichten. Die Schüler, ob klein oder groß, geben mir unglaublich viel zurück und sorgen in jeder Unterrichtseinheit dafür, dass ich das Unterrichten auch nach so langer Zeit noch nicht an den Nagel gehängt habe.
Arlette FORSTMEIER
Staatlich geprüfte, öffentlich bestellte und beeidigte Übersetzerin und Dolmetscherin für die deutsche und französische Sprache
Hammergutstraße 38
92245 Kümmersbruck (Amberg)
Bayern, Deutschland
Telefon: +49 (0) 9621 78 87 52 0
Mail: info@tradette.de
Ust-ID: DE296205823
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